Die Kirchenverwaltungs-Mitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde für sechs Jahre gewählt. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit der Berufung von einzelnen Sachverständigen. Die letzte Wahl war im November 2018. Sie gilt für die Wahlperiode 2019–2024.
Der Kirchenverwaltung obliegt die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Sorge für die Befriedigung der kirchlichen Bedürfnisse.
Aus ihrer Mitte bestimmt die Kirchenverwaltung für die Kassen- und Rechnungsprüfung sowie für die Unterstützung des Kirchenverwaltungsvorstandes den Kirchenpfleger.
- Stadtpfarrer Nikolaus Wurzer M.A. (Kirchenverwaltungsvorstand)
- Daniela Schmidt (Verwaltungsleiterin)
- Anton Freihalter
- Angelika Felber
- Franz Schaefer
- Joachim Wetzenbacher
- Christa Meitinger (Vertreterin Pfarrgemeinderat)
- Guntram Kühnle
- Konstantin Wengenmaier