„Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.“ (Quelle)
Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen vor Ort mit und für die Menschen.
Gemäß Beschluss Pfarrgemeinderat St. Johannes Baptist vom 20.09.2021 und Pfarrgemeinderat St. Georg und Michael vom Herbst 2021 wurde ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat der beiden Gemeinden gewählt.
Diesem Engagement haben sich für die Kuratiegemeinde für die Wahlperiode 2022–2026 angenommen:
- Frau Elisabeth Engelhardt,
- Frau Gertrud Fickert,
- Frau Christine Leuterer,
- Herr Eduard Lutz,
- Frau Hildegard Maucher,
- Frau Antonia Mayr,
- Herr Gnanapragasam Praveen,
- Frau Magdalena Schäfer,
- Frau Daniela Müller-Tolk (stellvertretende Vorsitzende),
- Frau Christa Meitinger (erste Vorsitzende) E-Mail schreiben