Die Kirchenverwaltungs-Mitglieder werden von den Wahlberechtigten für sechs Jahre gewählt. Sie besteht aus dem jeweiligen Pfarrer einer Seelsorgestelle bzw. Pfarreiengemeinschaft als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit der Berufung von einzelnen Sachverständigen.
Der Kirchenverwaltung obliegt die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Sorge für die Befriedigung der kirchlichen Bedürfnisse.
Aus ihrer Mitte bestimmt die Kirchenverwaltung für die Kassen- und Rechnungsprüfung sowie für die Unterstützung des Kirchenverwaltungsvorstandes den Kirchenpfleger.
Aufgaben der Kirchenverwaltung
- Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens. Das Stiftungsvermögen muss ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet werden. Zu diesem Zweck hat sie den Haushaltsplan aufzustellen, zu beraten und zu beschließen, sowie die Jahresabrechnung zu erstellen.
- Sorge für die Befriedung der ortskirchlichen Bedürfnisse zu tragen. Hierzu zählen:
- Die Planung, Errichtung, Ausstattung und Unterhalt der Kirche
- Der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes
- Die Planung, Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude, sowie des im Eigentum der Kirchenstiftung befindlichen Pfarr- und Jugendheims und der Einliegerwohnung.
- Die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung für die Kirche, die Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienst und Seelsorge sowie der Mittel für ihre sozialen Aufgaben einschließlich dem Verwaltungsaufwand der pfarramtlichen Geschäftsführung und dem Pfarrgemeinderat.
- Führung der Verzeichnisse sämtlicher Inventarien
- Stadtpfarrer Nikolaus Wurzer M.A. (Kirchenverwaltungsvorstand)
- Daniela Schmidt (Verwaltungsleiterin)
- Manzeneder Friedrich (Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat)
- Bettina Gantner
- Gerhard Schäferling (Kirchenpfleger)
- Höfle Oliver
- Christoph Jahn
- Martin Genswürger
- Thomas Lohner